Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen beschränkt. Die Zulassung erfolgt zum Lehrgang nach der fachlichen Qualifi kation der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung trifft eine Auswahlkommission, die sich aus Vertretern des ILF und der beteiligten Anwaltssozietäten zusammensetzt.
Nach Eingang Ihrer Online-Anmeldungen mit Unterlagen erhalten Sie bis Mitte Juli 2015 eine Mitteilung über die Zulassung.
Kursmaterialien zur Vorbereitung werden den Teilnehmerinnenund Teilnehmern bis circa drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs nach Eingang der Kursgebühr zugesandt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 270 Euro. Darin enthalten sind die Teilnahme an dem Lehrgang einschließlich der Abendveranstaltungen sowie die Kursmaterialien. Es besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Für besonders qualifizierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht eine Reihe von Stipendien zur Deckung der Teilnahmegebühr zur Verfügung, über deren Vergabe die Auswahlkommission entscheidet. Mit der Mitteilung über die Zulassung zum Lehrgang erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Der Rechnungsbetrag muss bis zum 7. August 2015 eingegangen sein.
Stornierungen sind dem Institute for Law and Finance schriftlich mitzuteilen. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällt eine Gebühr von 50 Euro an. Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Gebühr 75 Euro. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim Veranstalter. Sollte das ILF die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen absagen, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.